Beitragsordnung des
„Förderverein Fußball in Waldstetten e. V.“
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§ 2 Beschlüsse
1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und Umlagen.
2. Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
§ 3 Beiträge
1. Der Verein unterteilt seine Mitglieder in ordentliche (natürliche Personen) und außerordentliche (juristische Personen etc. ) Beitragszahler:
Der Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder jährlich 36,00 €
Der Mitgliedsbeitrag für außerordentliche Mitglieder frei verhandelbar
2. Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
3. Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen.
4. Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zum 01.04.eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht.
5. Mitglieder, die bisher nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 31.01. eines jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins.
6. Bei Mahnungen werden Mahngebühren von Euro 5,00 pro Mahnung erhoben.
§ 4 Aufnahmegebühr
Eine Aufnahmegebühr wird zurzeit nicht erhoben.
§ 5 Inkrafttreten der Beitragsordnung
Diese Beitragsordnung wurde durch die Gründungsversammlung am 09. Oktober 2013 beschlossen. Sie tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.#
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